Party Popper
Party Popper wurde am 3. Juli 2015 unter EU Safety Gate Warnung A12/0838/15 zurückgerufen. Gehörschaden-Risiko gemeldet von Österreich. Der Schallpegel ist zu hoch und kann zu Hörschäden führen.
| Warnungsnummer | A12/0838/15 |
| Marke | Eddy Toys |
| Kategorie | Spielzeug |
| Risikoart | Gehörschaden |
| Meldendes Land | Österreich |
| Herkunftsland | Volksrepublik China |
| Veröffentlicht | 3. Juli 2015 |
Risikobeschreibung
Der Schallpegel ist zu hoch und kann zu Hörschäden führen. Das Produkt entspricht nicht den Anforderungen der Spielzeugrichtlinie und der einschlägigen europäischen Norm EN 71-1.
Ergriffene Maßnahmen
Art des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: SonstigeMaßnahmenkategorie: Warnung der Verbraucher vor den RisikenDatum des Inkrafttretens: Unbekannt
Produktbeschreibung
Rot/gelber Kunststoff-Revolver mit zwei Patronen, in einer Blisterverpackung.
🏥 Was sollten Sie tun?
Dieser Rückruf betrifft eine Gehörschaden-Gefahr in Bezug auf Party Popper.
Über dieses Risiko
This product poses a health risk that does not fall neatly into a single category. It may involve multiple hazards or an unusual safety concern identified by authorities.
Empfohlene Maßnahme
Stop using the product and follow any specific instructions from the recall notice. Contact the manufacturer or your national consumer protection authority for more details.
Wer ist betroffen?
All consumers who have purchased this product.