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Party Popper

Gehörschaden Spielzeug Ernstes Risiko

Party Popper wurde am 3. Juli 2015 unter EU Safety Gate Warnung A12/0838/15 zurückgerufen. Gehörschaden-Risiko gemeldet von Österreich. Der Schallpegel ist zu hoch und kann zu Hörschäden führen.

Party Popper
WarnungsnummerA12/0838/15
MarkeEddy Toys
KategorieSpielzeug
RisikoartGehörschaden
Meldendes LandÖsterreich
HerkunftslandVolksrepublik China
Veröffentlicht3. Juli 2015

Risikobeschreibung

Der Schallpegel ist zu hoch und kann zu Hörschäden führen. Das Produkt entspricht nicht den Anforderungen der Spielzeugrichtlinie und der einschlägigen europäischen Norm EN 71-1.

Ergriffene Maßnahmen

Art des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: SonstigeMaßnahmenkategorie: Warnung der Verbraucher vor den RisikenDatum des Inkrafttretens: Unbekannt

Produktbeschreibung

Rot/gelber Kunststoff-Revolver mit zwei Patronen, in einer Blisterverpackung.

🏥 Was sollten Sie tun?

Dieser Rückruf betrifft eine Gehörschaden-Gefahr in Bezug auf Party Popper.

Über dieses Risiko

This product poses a health risk that does not fall neatly into a single category. It may involve multiple hazards or an unusual safety concern identified by authorities.

Empfohlene Maßnahme

Stop using the product and follow any specific instructions from the recall notice. Contact the manufacturer or your national consumer protection authority for more details.

Wer ist betroffen?

All consumers who have purchased this product.

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