NEV BABYKOMP
NEV BABYKOMP wurde am 16. Februar 2024 unter EU Safety Gate Warnung A12/00279/24 zurückgerufen. Verletzungen-Risiko gemeldet von Ungarn. Die Stärke des Baby-Walkers ist unzureichend und es gibt keinen angemessenen Schutz vor Stürzen in Treppen.
| Warnungsnummer | A12/00279/24 |
| Kategorie | Babyartikel und Bedarf für Kinder |
| Risikoart | Verletzungen |
| Meldendes Land | Ungarn |
| Herkunftsland | Unbekannt |
| Veröffentlicht | 16. Februar 2024 |
Risikobeschreibung
Die Stärke des Baby-Walkers ist unzureichend und es gibt keinen angemessenen Schutz vor Stürzen in Treppen. Infolgedessen kann das Produkt während des Gebrauchs eine Treppe zusammenbrechen oder herunterfallen, was zu Verletzungen führt. Das Produkt entspricht weder den Anforderungen der Allgemeinen Produktsicherheitsrichtlinie noch der europäischen Norm EN 1273.
Ergriffene Maßnahmen
Art des Wirtschaftsbeteiligten, demgegenüber die Maßnahme(n) angeordnet wurde(n): DistributorMaßnahmenkategorie: Rücknahme eines Produkts vom MarktDatum des Inkrafttretens: 14/07/2023Art des Wirtschaftsbeteiligten, demgegenüber die Maßnahme(n) angeordnet wurde(n): DistributorMaßnahmenkategorie: Rückruf eines Produkts von den EndverbrauchernDatum des Inkrafttretens: 14/07/2023
Produktbeschreibung
Hellblauer, Kunststoff-Baby-Walker mit grauem Rahmen und grauem Sitz, ausgestattet mit einem faltbaren und musikalischen Spielzeug. Der Kinderwagen hat keine Bremse.
🏥 Was sollten Sie tun?
Dieser Rückruf betrifft eine Verletzungen-Gefahr in Bezug auf NEV BABYKOMP.
Über dieses Risiko
This product poses a health risk that does not fall neatly into a single category. It may involve multiple hazards or an unusual safety concern identified by authorities.
Empfohlene Maßnahme
Stop using the product and follow any specific instructions from the recall notice. Contact the manufacturer or your national consumer protection authority for more details.
Wer ist betroffen?
All consumers who have purchased this product.