Laser-Sicht für Luftpistole
Laser-Sicht für Luftpistole wurde am 31. Dezember 2010 unter EU Safety Gate Warnung 1984/10 zurückgerufen. Sehschaden-Risiko gemeldet von Frankreich. Das Produkt birgt die Gefahr von Sehschäden, da es einen Laser der Klasse 3 enthält.
| Warnungsnummer | 1984/10 |
| Marke | G & P |
| Kategorie | Sport-/Freizeitartikel |
| Risikoart | Sehschaden |
| Meldendes Land | Frankreich |
| Herkunftsland | Volksrepublik China |
| Veröffentlicht | 31. Dezember 2010 |
Risikobeschreibung
Das Produkt birgt die Gefahr von Sehschäden, da es einen Laser der Klasse 3 enthält. Darüber hinaus verfügt sie nicht über die erforderlichen Warnhinweise und Informationen. Das Produkt entspricht nicht der einschlägigen europäischen Norm EN 60825.
Ergriffene Maßnahmen
Art des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: SonstigeMaßnahmenkategorie: Freiwilliger Rückzug vom Markt und Rückruf von Verbrauchern.Datum des Inkrafttretens: Unbekannt
Produktbeschreibung
Laser Sicht auf eine Airgun für den Einsatz in Airsoft-Spielen angebracht werden.
🏥 Was sollten Sie tun?
Dieser Rückruf betrifft eine Sehschaden-Gefahr in Bezug auf Laser-Sicht für Luftpistole .
Über dieses Risiko
This product poses a health risk that does not fall neatly into a single category. It may involve multiple hazards or an unusual safety concern identified by authorities.
Empfohlene Maßnahme
Stop using the product and follow any specific instructions from the recall notice. Contact the manufacturer or your national consumer protection authority for more details.
Wer ist betroffen?
All consumers who have purchased this product.