Kinderanzug in 2 Teilen
Kinderanzug in 2 Teilen wurde am 11. Juli 2008 unter EU Safety Gate Warnung 0757/08 zurückgerufen. Strangulierung-Risiko gemeldet von Bulgarien. Das Produkt birgt ein Erstickungsrisiko durch Strangulation, da in Kinderbekleidung keine Zugbänder vorhanden sind.
| Warnungsnummer | 0757/08 |
| Marke | LARJ |
| Kategorie | Bekleidung, Textilien und Modeartikel |
| Risikoart | Strangulierung |
| Meldendes Land | Bulgarien |
| Herkunftsland | Bulgarien |
| Veröffentlicht | 11. Juli 2008 |
Risikobeschreibung
Das Produkt birgt ein Erstickungsrisiko durch Strangulation, da in Kinderbekleidung keine Zugbänder vorhanden sind. Das Produkt entspricht nicht der einschlägigen europäischen Norm EN 14682.
Ergriffene Maßnahmen
Art des Wirtschaftsbeteiligten, demgegenüber die Maßnahme(n) angeordnet wurde(n): SonstigeMaßnahmenkategorie: Rücknahme vom Markt und Vernichtung der von den Behörden bestellten Erzeugnisse. Datum des Inkrafttretens: Unbekannt
Produktbeschreibung
Zweiteiliger Kinderanzug – Hose und Jacke mit Kapuze mit textilen Kordelzügen mit Kunststoffenden, mit Blumen verziert und mit der Aufschrift: „Prinzessin“, Art.: 80-59, Komposition: 90 % Baumwolle, 10 % Elastik, Markenzeichen – „Larj“, in verschiedenen Farben und Größen für Kinder bis 7 Jahre.
🏥 Was sollten Sie tun?
Dieser Rückruf betrifft eine Strangulierung-Gefahr in Bezug auf Kinderanzug in 2 Teilen .
Über dieses Risiko
This product poses a health risk that does not fall neatly into a single category. It may involve multiple hazards or an unusual safety concern identified by authorities.
Empfohlene Maßnahme
Stop using the product and follow any specific instructions from the recall notice. Contact the manufacturer or your national consumer protection authority for more details.
Wer ist betroffen?
All consumers who have purchased this product.