Aufblasbarer Piratensäbel
Aufblasbarer Piratensäbel wurde am 17. Februar 2017 unter EU Safety Gate Warnung A12/0169/17 zurückgerufen. Ersticken-Risiko gemeldet von Frankreich. Der Ventilstopper kann sich leicht lösen und erzeugt einen kleinen Teil: Wenn dieser Teil losgelöst wird, während das Spielzeug aufgeblasen wird, könnte dies dazu führen, dass Kinder ersticken.
| Warnungsnummer | A12/0169/17 |
| Marke | KIM'PLAY/ MONOPRIX |
| Kategorie | Spielzeug |
| Risikoart | Ersticken |
| Meldendes Land | Frankreich |
| Herkunftsland | Volksrepublik China |
| Veröffentlicht | 17. Februar 2017 |
Risikobeschreibung
Der Ventilstopper kann sich leicht lösen und erzeugt einen kleinen Teil: Wenn dieser Teil losgelöst wird, während das Spielzeug aufgeblasen wird, könnte dies dazu führen, dass Kinder ersticken.Das Produkt entspricht nicht den Anforderungen der Spielzeugsicherheitsrichtlinie und der einschlägigen europäischen Norm EN 71-1.
Ergriffene Maßnahmen
Art des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: ImporteurMaßnahmenkategorie: Rücknahme eines Produkts vom MarktDatum des Inkrafttretens: UnbekanntArt des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: ImporteurMaßnahmenkategorie: Rückruf eines Produkts von den EndverbrauchernDatum des Inkrafttretens: Unbekannt
Produktbeschreibung
Spielzeug verpackt in einer klaren Plastiktüte mit einer dekorativen Karte.
🏥 Was sollten Sie tun?
Dieser Rückruf betrifft eine Ersticken-Gefahr in Bezug auf Aufblasbarer Piratensäbel.
Über dieses Risiko
This product poses a health risk that does not fall neatly into a single category. It may involve multiple hazards or an unusual safety concern identified by authorities.
Empfohlene Maßnahme
Stop using the product and follow any specific instructions from the recall notice. Contact the manufacturer or your national consumer protection authority for more details.
Wer ist betroffen?
All consumers who have purchased this product.