Air Horn
Air Horn wurde am 11. September 2020 unter EU Safety Gate Warnung A12/01228/20 zurückgerufen. Gehörschaden-Risiko gemeldet von Österreich. Der Schalldruckpegel ist zu hoch (Messwert bis: 131,2 dB).
| Warnungsnummer | A12/01228/20 |
| Kategorie | Spielzeug |
| Risikoart | Gehörschaden |
| Meldendes Land | Österreich |
| Herkunftsland | Volksrepublik China |
| Veröffentlicht | 11. September 2020 |
Risikobeschreibung
Der Schalldruckpegel ist zu hoch (Messwert bis: 131,2 dB). Dies könnte zum teilweisen Hörverlust führen, wenn das Produkt verwendet wird. Das Produkt entspricht nicht den Anforderungen der Spielzeugrichtlinie und der einschlägigen europäischen Norm EN 71-1.
Ergriffene Maßnahmen
Art des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: EinzelhändlerMaßnahmenkategorie: Einstellung des VerkaufsDatum des Inkrafttretens: 20/08/2020
Produktbeschreibung
Lufthorn bestehend aus einem Horn, das an eine Pumpe geschraubt werden soll.
🏥 Was sollten Sie tun?
Dieser Rückruf betrifft eine Gehörschaden-Gefahr in Bezug auf Air Horn.
Über dieses Risiko
This product poses a health risk that does not fall neatly into a single category. It may involve multiple hazards or an unusual safety concern identified by authorities.
Empfohlene Maßnahme
Stop using the product and follow any specific instructions from the recall notice. Contact the manufacturer or your national consumer protection authority for more details.
Wer ist betroffen?
All consumers who have purchased this product.