Party Popper

Gehörschaden Spielzeug Ernstes Risiko
Party Popper
WarnungsnummerA12/0838/15
MarkeEddy Toys
KategorieSpielzeug
RisikoartGehörschaden
Meldendes LandÖsterreich
HerkunftslandVolksrepublik China
Veroeffentlicht3. Juli 2015

Risikobeschreibung

null Der Schallpegel ist zu hoch und kann zu Hörschäden führen. Das Produkt entspricht nicht den Anforderungen der Spielzeugrichtlinie und der einschlägigen europäischen Norm EN 71-1.

Ergriffene Massnahmen

Art des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: SonstigeMaßnahmenkategorie: Warnung der Verbraucher vor den RisikenDatum des Inkrafttretens: Unbekannt

Produktbeschreibung

Rot/gelber Kunststoff-Revolver mit zwei Patronen, in einer Blisterverpackung.

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