Air Horn
Gehörschaden Spielzeug Ernstes Risiko
| Warnungsnummer | A12/01228/20 |
| Kategorie | Spielzeug |
| Risikoart | Gehörschaden |
| Meldendes Land | Österreich |
| Herkunftsland | Volksrepublik China |
| Veroeffentlicht | 11. September 2020 |
Risikobeschreibung
Der Schalldruckpegel ist zu hoch (Messwert bis: 131,2 dB). Dies könnte zum teilweisen Hörverlust führen, wenn das Produkt verwendet wird. Das Produkt entspricht nicht den Anforderungen der Spielzeugrichtlinie und der einschlägigen europäischen Norm EN 71-1.
Ergriffene Massnahmen
Art des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: EinzelhändlerMaßnahmenkategorie: Einstellung des VerkaufsDatum des Inkrafttretens: 20/08/2020
Produktbeschreibung
Lufthorn bestehend aus einem Horn, das an eine Pumpe geschraubt werden soll.