Sehschaden Laserpointer Ernstes Risiko
| Warnungsnummer | 0575/05 |
| Kategorie | Laserpointer |
| Risikoart | Sehschaden |
| Meldendes Land | Deutschland |
| Herkunftsland | Volksrepublik China |
| Veroeffentlicht | 11. November 2005 |
Risikobeschreibung
Das Risiko einer Augenverletzung. Die Leistung des Lasers übersteigt den Grenzwert von 1 mW. Die Messungen zeigten eine Strahlleistung von 4 mW. Es gibt keine Warnhinweise, Kennzeichnungen oder Angaben zu Herstellern oder Händlern. Der Laserpointer entspricht nicht der Norm DIN EN 60825-1.
Ergriffene Massnahmen
Art des Wirtschaftsbeteiligten, demgegenüber die Maßnahme(n) angeordnet wurde(n): SonstigeMaßnahmenkategorie: Das Inverkehrbringen ist verboten.Datum des Inkrafttretens: UnbekanntArt des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: SonstigeMaßnahmenkategorie: Das Inverkehrbringen ist verboten.Datum des Inkrafttretens: Unbekannt
Produktbeschreibung
Laserpointer „Laser und Beacon 7 LED Scheinwerfer“; LED-Scheinwerfer mit integriertem Laser.Typ/Modell: BD-708.