Verletzungen Küchenartikel/Kochzubehör Ernstes Risiko
| Warnungsnummer | 0258/05 |
| Kategorie | Küchenartikel/Kochzubehör |
| Risikoart | Verletzungen |
| Meldendes Land | Deutschland |
| Herkunftsland | Italien |
| Veroeffentlicht | 27. Mai 2005 |
Risikobeschreibung
Verletzungsgefahr. Da das Sicherheitsventil auf der gleichen Höhe wie der Wasserstand installiert wurde, besteht die Gefahr einer Kalkbildung. Das Design des Tauchrohrs ist so gestaltet, dass es an der Oberseite blockiert werden kann und Ablagerungen nicht an der Oberseite des Rohres zu sehen sind. Ein Unfall wurde gemeldet. Das Produkt entspricht nicht der einschlägigen europäischen Norm.
Ergriffene Massnahmen
Art des Wirtschaftsbeteiligten, demgegenüber die Maßnahme(n) angeordnet wurde(n): SonstigeMaßnahmenkategorie: Von den Behörden verbotenes Inverkehrbringen. Korrekturmaßnahmen des Herstellers und Vertrieb unter neuer Typbezeichnung „Nuova Kontessa“Datum des Inkrafttretens: Unbekannt
Produktbeschreibung
Kaffeemaschine „Espressokocher“ (Kontessa, 6 Tassen).